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Tischlerei Kanne GmbH
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31028 Gronau (Leine)

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Gesellschafter: Martin Kanne

Inhaltlich verantwortlich:
Martin Kanne
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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Auftragserteilung
Die Auftragsannahme ist freibleibend. Der Auftrag wird erst durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen.


2. Angebotspreise
Bis zur Auftragsbestätigung sind Angebotspreise freibleibend und verstehen sich ab Werk, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Preise gelten auf Grund der am Tag der Abgabe gültigen Tarif- und Leistungslöhne, Rohstoff- und Materialpreise.


3. Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns nach eigener Wahl ganz oder teilweise von den vertraglichen Verpflichtungen. Der Auftraggeber kann in diesen Fällen weder vom Vertrag zurücktreten noch Schadenersatzansprüche erheben. Dies gilt auch dann, wenn wir uns zum Zeitpunkt der Ereignisse in Verzug befanden.


4. Lieferung auf Abruf
Jede Teillieferung gilt als Lieferung im Sinne des Vertrages. Am Ende der vereinbarten Lieferzeit sind wir berechtigt, nicht abgerufene Mengen aus dem Auftrag zu streichen oder auf Abnahme und Zahlung zu bestehen oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.


5. Garantie
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu prüfen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen, in jedem Fall aber vor Einbau der Ware. Für die Mängel, die bei Übergabe der Ware nicht sichtbar waren, übernimmt der Verkäufer eine Gewährleistung von 6 Monaten. Eine andere Frist bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Durch unsachgemäße Behandlung Dritter entstandene Mängel werden nicht anerkannt.


6. Haftung
Für ordnungsgemäß ausgeführte Lieferungen trägt der Auftraggeber nach Übernahme das Diebstahlrisiko - auch auf der Baustelle.


7. Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort ohne jeden Abzug. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe des zu dem betreffenden Zeitpunkt gültigen Bankzinssatzes berechnet. Zurückhaltung der Zahlung oder Kürzungen als Sicherheiten wegen Garantiearbeiten sind nicht zulässig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Gewährleistung und der weiteren Erfüllung vereinbarter Leistungen.


8. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschIießlich unter Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Bei Veräußerung unserer Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber tritt dieser bis zur restlosen Tilgung aller Ansprüche, die ihm gegen Dritte erwachsenen Rechte mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab.


9. Erfüllungsort
Gronau (Leine), Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Elze/Hannover